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Was macht der GEB?
  • Wir sind Euer Ansprechpartner bei Problemen in Eurer Kindertageseinrichtung bei denen Euch Euer Elternbeirat vor Ort nicht weiterhelfen kann.
  • Ihr könnt Euch an uns wenden, z.B. bei Mängeln, verkürzten Öffnungszeiten, bei Fragen zu Gebühren, Inklusion, Verpflegung, Little Bird und anderen Themen, die Euch beim Thema Kinderbetreuung bewegen.
  • Gerne kommen wir zu Euch in die Einrichtung, vermitteln bei Gesprächen und begleiten Euch bei Terminen mit den Trägern.
  • Wir informieren Euch über Hintergründe und Entwicklungen in der Kinder- und Familienpolitik in Filderstadt, denn wir sind Ansprech- und Gesprächspartner für die verschiedenen Träger der Kindertageseinrichtungen sowie der politischen Fraktionen. In dieser Funktion sind wir Mitglied im Arbeitskreis Kinderbetreuung, in dem wir die Position der Elternschaft vertreten.

Bericht AK Kinderbetreuung am 30.09.19

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat beschlossen in städtischen Einrichtungen die bisher 10 Stellen für AnerkennungspraktikantInnen auf 13 Stellen hoch zu stocken und nur noch 5 statt bisher 10 Stellen auf den Personalschlüssel anzurechnen. Theoretisch könnte so jede städtische Einrichtung eine AP bekommen. Die Anzahl der PIA-Stellen wurden von 8 auf 10 aufgestockt. Für das aktuelle Kindergartenjahr konnten 8 AP- und 6 PIA-Stellen besetzt werden. Die freien und kirchlichen Träger können eine PIA-Stelle in der Bedarfsplanung beantragen.

Das Berechnungsverfahren der Kindergartengebühren wurde genauer erläutert. Die Mindestbetreuungszeit wurde in der Vergangenheit auf 35 h angehoben. Damit für die Eltern, die nur einen Betreuungsbedarf in Höhe von 30 h pro Woche haben, entsteht, berechnet die Stadt für die Betreuungszeit von 35 h weiterhin nur 30 h. Für die Ganztagesbetreuung (40 h) wird allerdings die tatsächliche Gebühr für 40 h berechnet. Die Gebühren für die 2 bis unter 3-jährigen sollen schrittweise an eine einheitliche Gebühr für unter 3-jährige angepasst werden (Krippengebühr). 

Außerdem haben wir im Vorfeld einige Fragen eingereicht, z.B. welchen Einfluss hat das Gute-Kita-Gesetz und der neue Einschulungsstichtag für Filderstadt. Das Geld aus dem Gute-Kita-Gesetz möchte Filderstadt einsetzen für die Leitungsfreistellung, bessere Qualifizierung von Tagespflegepersonen und zur weiteren Verbesserung der Fachkräftegewinnung. Welche konkreten Auswirkungen der neue Einschulungsstichtag auf Filderstadt hat, konnte zum Zeit der Sitzung noch nicht benannt werden. Laut Rundschreiben des Städtetags wird eine Anpassung in mehreren Schritten erfolgen (2020/21: 31.08., 2021/22: 31.07., 2022/23: 30.06.). Allerdings haben Eltern mit Kindern, die bis zum 30.06. des folgenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, nach wie vor die Möglichkeit, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eine endgültige Entscheidung des Landtages zur Änderung des Schulgesetzes ist erst im Frühjahr 2020 zu erwarten. 

Für den aktuellen Springkräfte-Pool der Stadt Filderstadt sind insgesamt 6 100%-Stellen genehmigt, davon sind 4 Stellen besetzt. 

Das Hochbauamt macht derzeit die Entwurfsplanung für den neuen Kindergarten in Bernhausen in der Nähe des ESG.

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