Filderstadt ist wie jede Kommune in Baden-Württemberg verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Darin stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten. (Quelle: https://dejure.org/gesetze/GemO/79.html)
Unsere Stadt hat sich für die Möglichkeit des Doppelhaushalts entschieden, in dem Erträge, Aufwendungen und Investitionen für zwei Jahre geplant sind.
Die Gemeinderatsfraktionen haben in der Gemeinderatssitzung am 09.12.19 in ihren Haushaltsreden dargestellt, welche Themen sie in den kommenden zwei Jahren (2020/2021) voranbringen wollen und worauf die Verwaltung mit ihrer Arbeit ihre Schwerpunkte legen soll. Hierzu haben die Fraktionen Anträge bei der Stadt eingereicht.
Um einen Überblick zu bekommen, welche unserer Schwerpunktthemen als GEB KiTE bei den Fraktionen Resonanz finden, haben wir die Fraktionen vor Weihnachten um Stellungnahme zu für uns relevanten Themen gebeten.
Diese Informationen haben wir in einer Tabelle mit Auszügen aus den Haushaltsreden und -anträgen der Fraktionen zu unseren Schwerpunktthemen dargestellt, die Euch einen guten Überblick ermöglichen soll. Ihr findet diese Übersicht unter folgendem Link mit Verknüpfung zu den vollständigen Haushaltsreden der Fraktionen.
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