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Was macht der GEB?
  • Wir sind Euer Ansprechpartner bei Problemen in Eurer Kindertageseinrichtung bei denen Euch Euer Elternbeirat vor Ort nicht weiterhelfen kann.
  • Ihr könnt Euch an uns wenden, z.B. bei Mängeln, verkürzten Öffnungszeiten, bei Fragen zu Gebühren, Inklusion, Verpflegung, Little Bird und anderen Themen, die Euch beim Thema Kinderbetreuung bewegen.
  • Gerne kommen wir zu Euch in die Einrichtung, vermitteln bei Gesprächen und begleiten Euch bei Terminen mit den Trägern.
  • Wir informieren Euch über Hintergründe und Entwicklungen in der Kinder- und Familienpolitik in Filderstadt, denn wir sind Ansprech- und Gesprächspartner für die verschiedenen Träger der Kindertageseinrichtungen sowie der politischen Fraktionen. In dieser Funktion sind wir Mitglied im Arbeitskreis Kinderbetreuung, in dem wir die Position der Elternschaft vertreten.

Bericht von der Corona-Sondersitzung

Am 20.05.2020 fand eine weitere Corona-Sondersitzung mit Bürgermeister Theobaldt, den betroffenen Trägern sowie dem GEB Schule und dem GEB KiTE statt. Stéphane Lacalmette war für Euch vor Ort und hat die Eltern und Elternvertreter*innen noch am selben Abend in einer Telefonkonferenz über die Ergebnisse der Sitzung informiert.

Im April und Mai wird auf die Gebühren verzichtet, ab Mai werden Gebühren für die Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb berechnet. Aktuell gibt es noch keine festgelegte Kostensatzung. Wir als GEB haben darauf gedrängt, dass im nachhinein berechnete Gebühren nicht auf einmal eingefordert werden bzw. es eine Verteilungsmöglichkeit/Tilgungsmöglichkeit über mehrere Monate für die Eltern gibt.

Die Notfallbetreuung soll wie folgt berechnet werden:
Gebuchte Zeit bis 17,5 h = 50% der Gebühren für 35 Stunden in der jeweiligen Betreuungsform und Stufe

Gebuchte Zeit über 17,5 h bis unter 35 Stunden = 75% der Gebühren für 35 Stunden in der jeweiligen Betreuungsform und Stufe

Wenn die Zeiten genau dem in der Gebührensatzung aufgeführten Stundenumfang entsprechen (35/40/45/50/55) werden auch die Gebühren aus der Gebührensatzung in der jeweiligen Stufe erhoben

Bei gebuchten Zeiten, die dazwischen liegen wird der nächsthöhere Stundensatz erhoben (z.B. bei 38 Stunden Inanspruchnahme werden 40 Stunden abgerechnet).

Verzicht auf Ganztageszuschlag

Der Gemeinderat wird dies für die städtischen Kindergärten entscheiden, die freien Träger sind gebeten worden, sich daran zu orientieren.

Ab Anfang Juni soll in städtischen Einrichtungen auch wieder Verpflegung angeboten werden, in einigen anderen Einrichtungen wie dem Sportkindergarten und denen des kath. Träger ist dies auch schon wieder der Fall.

Im weiteren haben sich Träger ausgetauscht wie sie den eingeschränkten Regelbetrieb (max. 50% der vorhandenen Plätze) in ihren Einrichtungen umsetzen können und möchten. Nach der Corona Verordnung Nr. 9 haben die Kinder der Stufe 1 (erweiterte Notbetreuung) weiterhin das Recht auf Vollzeitbetreuung (so wie gebucht). In Stufe 2 sollen Kinder mit Förderbedarf aufgenommen werden. In der Verordnung ist nicht festgelegt in welchem Umfang die Betreuung erfolgen soll. Die Stadt möchte Kindern mit Förderbedarf eine Vollzeitbetreuung anbieten. Sind weitere Plätze in der Einrichtung verfügbar, können weitere Kinder mit Betreuungsbedarf aufgenommen werden. Wie die Auswahl hier erfolgt, entscheidet jeder Träger individuell. Allerdings verbleibt bei einer Vollzeitbetreuung von Kindern aus Stufe 1 und 2 kaum noch Kapazität, um weiteren Kindern eine Betreuung zu ermöglichen. Deswegen fordern wir als GEB, soweit es die Hygieneanforderungen ermöglichen, ein rollierendes System für Kinder der Stufe 2 und 3, um möglichst allen Kindern wieder Zugang zur Einrichtung zu ermöglichen. Festgeschrieben sind weiterhin feste Gruppen.

Der Sportkindergarten wird voraussichtlich kein rollierendes System anbieten, die kirchlichen Träger wollen ein rollierendes System austesten. Der Waldorfkindergarten verfolgt ebenfalls ein eigenes Konzept. Der Waldkindergarten hat eine Bedarfsumfrage gemacht und nimmt Kinder aus der Notbetreuung und welche mit Förderbedarf auf.

Nicht überall können 50% der Plätze besetzt werden, da viel Personal aufgrund eines ärztlichen Attest freigestellt ist. Kreative Lösungen,wiez.B. Live-Zuschaltung des Personals von zu Hause um das Personal vor Ort zu unterstützen, werden abgelehnt.

Wir haben einen Brief sowohl an die Elternbeiräte wie auch an die Leitungen geschickt mit der Bitte , in einen Dialog zu treten, um für die jeweiligen Einrichtungen die beste Lösung zu finden - aus unserer Sicht liegt die Kraft im Dialog.

geb-kite-filderstadt-krise@googlegroups.com