Liebe Eltern,
theoretisch sollte jetzt in allen Einrichtungen und bei allen Trägern das Thema Gebühren für den Zeitraum der Corona bedingten Schließung geklärt sein. Der Gemeinderat hat am 28.07. die Satzungsänderung beschlossen, die besagt, dass die Gebühren von April bis Juni für die Familien, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, komplett entfallen. Den Familien, deren Kinder in die Notbetreuung bzw. in die erweiterte Notbetreuung gehen durften, werden die Gebühren im Zeitraum Mai bis Juni je nach in Anspruch genommenen Stunden in Rechnung gestellt. Für den Monat April entfallen für alle Familien die Gebühren. Wir haben als GEB erreichen können, das die Beiträge, die nachträglich für die Notbetreuung fällig werden, nicht ohne Eure Zustimmung auf einmal fällig werden sollten, sondern es auch die Möglichkeit der Ratenzahlung gibt. Des Weiteren sollten auch evtl. Kürzungen der Betreuungszeiten durch die Einrichtung im erweiterten Regelbetrieb im aktuellen Gebührenbescheid berücksichtigt worden sein bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Rückerstattung erfolgen. Die freien Träger waren angehalten sich an den Modalitäten der Stadt zu orientieren und analog zu verfahren. Hat dies bei Euch allen geklappt oder besteht noch Bedarf nach Hilfe? Dann schreibt an
E-Mail: geb-kite-filderstadt-krise@googlegroups.com
theoretisch sollte jetzt in allen Einrichtungen und bei allen Trägern das Thema Gebühren für den Zeitraum der Corona bedingten Schließung geklärt sein. Der Gemeinderat hat am 28.07. die Satzungsänderung beschlossen, die besagt, dass die Gebühren von April bis Juni für die Familien, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, komplett entfallen. Den Familien, deren Kinder in die Notbetreuung bzw. in die erweiterte Notbetreuung gehen durften, werden die Gebühren im Zeitraum Mai bis Juni je nach in Anspruch genommenen Stunden in Rechnung gestellt. Für den Monat April entfallen für alle Familien die Gebühren. Wir haben als GEB erreichen können, das die Beiträge, die nachträglich für die Notbetreuung fällig werden, nicht ohne Eure Zustimmung auf einmal fällig werden sollten, sondern es auch die Möglichkeit der Ratenzahlung gibt. Des Weiteren sollten auch evtl. Kürzungen der Betreuungszeiten durch die Einrichtung im erweiterten Regelbetrieb im aktuellen Gebührenbescheid berücksichtigt worden sein bzw. zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Rückerstattung erfolgen. Die freien Träger waren angehalten sich an den Modalitäten der Stadt zu orientieren und analog zu verfahren. Hat dies bei Euch allen geklappt oder besteht noch Bedarf nach Hilfe? Dann schreibt an
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