Eltern oder Alleinerziehende, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden, können Kinderkrankengeld direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen, auch wenn das Kind selbst nicht krank ist. Diese Regelung gilt noch bis zum 19.03.2022.
Wenn ihr und euer Kind gesetzlich krankenversichert seid, beträgt der Anspruch auf Kinderkrankengeld 30 Arbeitstage pro Elternteil und 60 Arbeitstage für Alleinerziehende.
Bei mehreren Kindern max. 65 Arbeitstage und für Alleinerziehende max.130 Arbeitstage.
Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeldersatzleistung und umfasst in der Regel 90% des Nettolohns. In manchen Fällen sind sogar 100% möglich, wobei das je Krankenkasse unterschiedlich ist. Fragt am besten direkt dort nach. Wird eine Bescheinigung der KiTa benötigt, kann eine Mustervorlage unter bmfsfj.de runtergeladen werden.
Wenn euer Kind privat versichert ist, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Jedoch habt ihr ebenso die Möglichkeit auf Entschädigung für Verdienstausfall nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für die Beantragung benötigt ihr die Anordnung des Gesundheitsamtes. Die Entschädigung beträgt 67% des Nettoeinkommens (max. 2016€/ Monat) und gilt für bis zu 10 Wochen je Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Wochen.
Ausführliche Infos bekommt ihr unter: www.bmfsfj.de
Unser Kontakt: geb-kite-filderstadt-krise@googlegroups.com