Seit dem 02.02.2022 gibt es bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens keine Absonderungspflicht mehr für die gesamte Kitagruppe. Ausschließlich positiv getestete Personen müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Somit können nicht-positiv getestete Kinder weiterhin in der Einrichtung betreut werden, vorausgesetzt es kommt aufgrund von positiv-Fällen beim Personal nicht zu drastischen Ausfällen.
Ab Bekanntwerden eines positiven Testergebnisses, meist durch einen Antigen-Schnelltest, besteht für die Kitagruppe eine tägliche Testpflicht für 5 Betreuungstage, ausgenommen sind quarantänebefreite Kinder. Das Wochenende zählt hierbei nicht mit. Werden mehrere Personen in kurzen Abständen positiv getestet, verlängert sich die 5-Tage-Testung entsprechend.
Die 5-Tage-Tests sind der Ersatz für eine andernfalls angeordnete 7-tägige Absonderung von Kontaktpersonen. Hier wäre frühestens nach 5 Tagen eine Freitestung mittels Schnelltest möglich. Die häuslichen Tests, die zur Früherkennung dienen, um explosionsartige Ausbrüche zu vermeiden und zu Hause durchgeführt werden können, erfüllen die Kriterien der “Corona-VO Absonderung” nicht, weshalb die 5-Tage-Tests in einem Testzentrum oder unter Aufsicht in der Einrichtung durchgeführt werden müssen. Hier entscheidet die Einrichtung über das Vorgehen.
Die aktuelle Situation ist nicht leicht. Die 5-Tage-Testpflicht kostet zusätzlich Zeit und Organisation im vollen Familienalltag. Verkürzte Öffnungszeiten belasten zusätzlich.
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